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Deine Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Kreditkarte ist verschwunden? Jetzt heißt es, Ruhe bewahren und erst einmal überlegen, wo die Karte zuletzt gesehen wurde oder im Einsatz war.

 

Ist die Karte nicht zu finden, solltest du zügig handeln und sie sperren. Das geht per Telefon, über Apps vieler Banken und Sparkassen oder die Sperr-App 116 116 sowie per Fax. Benötigt werden dazu die IBAN oder alternativ Kontonummer und Bankleitzahl bzw. die Kreditkartennummer. 

 

Du hast deine Karte nicht verloren, aber versehentlich einen Betrag falsch überwiesen? Dann bitte hier entlang: Überweisung zurückholen - Geld nach einem Fehler retten

 

Zurück zu dem Fall der verlorenen oder gestohlenen Karte: Auf der Startseite der Sparkassen-App findest du ganz oben die Schnellzugriffe. Über "Anpassen" (Symbol mit dem Einstellungsrad) kannst du hier den Schnellzugriff "Karte sperren" hinzufügen. Dann kannst du im Notfall deine Karten noch schneller sperren.

Sperr-Notruf

Girocards und viele Kreditkarten lassen sich außerdem über den zentralen Notruf sperren. Dieser ist über die 116 116 rund um die Uhr erreichbar. Innerhalb Deutschlands ist der Anruf über das Fest- und Mobilfunknetz kostenlos. Aus dem Ausland muss die Ländervorwahl für Deutschland gewählt werden; die Höhe der Gebühren hängen vom jeweiligen ausländischen Anbieter/Netzbetreiber ab.

 

Die wichtigen Nummern lauten also

  • 116116 (innerhalb Deutschlands, gebührenfrei)
  • 0049-116 116 (aus dem Ausland, gebührenpflichtig)

Besonders für Sprach- und Hörgeschädigte besteht die Möglichkeit, Karten per Fax sperren zu lassen. Formulare dazu gibt es zum Beispiel auf kartensicherheit.de. Hier finden sich auch Sperrrufnummern von Kreditkartenherausgebern.

 

Über den zentralen Sperr-Notruf lassen sich auch andere Medien wie SIM-Karten, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion oder der Zugang zum Online-Banking sperren. Über den Teilnehmerfinder des Sperr-Notrufs kannst du ermitteln, ob das jeweilige Unternehmen Kooperationspartner ist.

Kreditkarten der Sparkassen

Bei Problemen mit Kreditkarten der Sparkassen helfen außerdem die Kreditkartenprozessoren Bayern Card-Services (BCS) oder Pluscard weiter. Welches Unternehmen zuständig ist, steht auf der Rückseite der Kreditkarte. Hier oder auf der Kreditkartenabrechnung finden sich auch die Rufnummern:

Polizei informieren

Wurde deine Bankkarte geklaut, solltest du Anzeige bei der Polizei erstatten. Notiere den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt. Die Polizei kann zusätzlich veranlassen, dass die Girocard im Handel nicht mehr für das Lastschriftverfahren mit Unterschrift eingesetzt werden kann, denn natürlich könnten Diebe die Unterschrift fälschen.

 

Kreditinstitute haben in der Regel nur die Möglichkeit, eine Sperre für die Kartenzahlungen mit PIN einzurichten. Zahlungen per Unterschrift werden dagegen durch das Sperrsystem Kuno* verhindert. Die Polizei gibt darüber die Daten an Geschäfte und andere Stellen weiter, sodass die Karte etwa an Kassen im Einzelhandel gesperrt ist.

 

Aus sicherheitstechnischen Gründen kann eine Kuno-Kartensperre nur bei der Polizei und nicht online oder telefonisch vorgenommen werden. Du benötigst dazu Bankleitzahl, Kontonummer und Nummer der Debitkarte, die dir im Bedarfsfall das Kreditinstitut nennen kann.

Kontoauszüge prüfen

Du solltest deine Kontoauszüge in den Wochen nach dem Verlust der Karte genau prüfen. So kannst du betrügerische Abbuchungen schnell feststellen und bei deiner Bank oder Sparkasse melden.

 

Hilfreich können dabei Push-Nachrichten zu Umsätzen sein. So bekommst du direkt mit, wenn die Karte von einem Fremden genutzt wurde.

Wie verhält es sich mit der Haftung?

Hast du nicht grob fahrlässig gehandelt, haftest du bis zur Sperre der Zahlungskarte in der Regel mit maximal 50 Euro, sollte die Karte missbräuchlich eingesetzt worden sein. Als grob fahrlässig gilt zum Beispiel:

  • die PIN auf der Karte zu vermerken
  • die PIN zusammen mit der Karte am selben Ort aufzubewahren
  • den Geldbeutel unbeaufsichtigt im Auto oder am Arbeitsplatz liegen zu lassen
  • den Verlust der Karte nicht umgehend zu melden

Steht fest, dass die Karten nie wieder auftauchen wird, musst du eine Ersatzkarte beantragen. Das dauert meist eine gute Woche. Eine neue PIN-Nummer wird separat versandt.

 

Wer bis dahin Bargeld benötigt, kann dieses gegen ein gültiges Ausweispapier wie Personalausweis oder Reisepass am Schalter der Bank oder Sparkasse erhalten.

 

Mehr lesen: Mehr als 100.000 Euro für Vereine von der Sparkasse Vorpommern

 

*Kuno steht für: Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen

 

 

 

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