Das neue Altersvorsorgedepot ist für private Anleger besonders spannend. Was die Reform der Riester-Rente für Sparer bedeutet.
Auf dieser Seite findest du Antworten auf die folgenden Fragen:
Die private Altersvorsorge steht vor einer großen Veränderung. Mit dem am 8. Mai 2026 vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf soll die bisherige Riester-Förderung grundlegend modernisiert werden. Ziel ist es, die staatlich geförderte Vorsorge einfacher, transparenter und attraktiver zu machen.
Im Mittelpunkt der Reform steht ein neues Altersvorsorgedepot, das stärker auf den Kapitalmarkt setzt und damit höhere Renditechancen ermöglichen soll. Gleichzeitig sollen die Förderregeln vereinfacht und die Kosten transparenter werden.
Doch trotz der bevorstehenden Neuerungen gilt: Viele Details sind noch nicht abschließend geklärt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher keine überstürzten Entscheidungen treffen, sondern sich von der Sparkasse Vorpommern beraten lassen.
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Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte zunächst die weiteren gesetzlichen Entwicklungen abwarten und sich individuell beraten lassen. Es ist noch genügend Zeit. Die bisherigen Zulagen und steuerlichen Fördermöglichkeiten gelten grundsätzlich weiter, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
Alte Riester-Verträge (auch Wohn-Riester) bleiben bestehen und sollten nicht vorschnell beendet oder in die neue Version umgewandelt werden. Diese Möglichkeit gibt es aber grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027.
Ob die Umwandlung sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation ab. Es kann sich unter Umständen auch lohnen, im alten Vertrag zu bleiben.
Mögliche Optionen sind:
Wichtig: Die alte und die neue Fördersystematik können nicht gleichzeitig genutzt werden.
Die bisherige Riester-Förderung gilt in vielen Bereichen als reformbedürftig. Komplexe Förderregeln, Garantievorgaben und vergleichsweise hohe Verwaltungskosten haben dazu geführt, dass das System in den vergangenen Jahren zunehmend in die Kritik geraten ist.
Von einem vollständigen Scheitern der Riester-Rente kann jedoch nicht gesprochen werden. Viele Millionen Verträge bestehen weiterhin und bieten ihren Inhabern Fördervorteile. Ab dem 1. Januar 2027 soll das neue Fördersystem für Neuverträge gelten.
Mit der aktuellen Reform verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele:
Öffnung der Förderung für weitere Personengruppen, insbesondere Selbstständige
Kernstück der Reform ist eine neue Förderlogik. Um diese zu verstehen, sehen wir uns die einzelnen Bestandteile an.
Vorgesehen sind:
Zusätzliche Förderungen:
Die Voraussetzung für die Förderung ist ein jährlicher Eigenbetrag von mindestens 120 Euro.
Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:
Viele haben in Bezug auf die Reform verstanden, dass die private Altersvorsorge zum Kapitalmarkt hin ausgerichtet werden soll. Das stimmt auch, aber bei der Reform geht es um mehr als ein privates ETF-Depot mit staatlicher Förderung. Denn nicht allen Menschen ist bewusst, dass es zwei verschiedene Produktkategorien geben wird.
Künftig sollen förderfähig sein:
Diese Produkte bieten eine Kapitalabsicherung zum Beginn der Auszahlungsphase. Je nachdem für welches Produkt du dich entscheidest, sind dabei Garantien von 80 oder 100 Prozent vorgesehen.
Das bedeutet, du bekommst garantiert 80 oder 100 Prozent von dem Geld zurück, welches du eingezahlt hast – kannst je nach Lage am Kapitalmarkt aber auch mehr bekommen.
Das Altersvorsorgedepot soll stärker am Kapitalmarkt ausgerichtet sein. Ziel ist es, langfristig höhere Renditechancen zu ermöglichen als bei klassischen Garantieprodukten. Du hast also die Chance auf eine deutlich stärke Kapitalentwicklung.
Gleichzeitig musst dir aber auch bewusst machen: Das Risiko ist höher, als bei Produkten mit einer garantierten Auszahlung. Du hast also keine Garantie, das eingezahlte Geld in voller Höhe auch wieder ausgezahlt zu bekommen. Auch hier empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung, um festzustellen, welches Produkt am besten zu dir und deiner Risikobereitschaft und deinen Zielen passt.
Noch nicht endgültig geklärt ist die konkrete Ausgestaltung möglicher Garantievorgaben. Zwar wird politisch diskutiert, starre Garantien deutlich zu lockern, endgültige gesetzliche Regelungen liegen jedoch noch nicht vor.
Fest steht bislang lediglich, dass die Kapitalmarktorientierung künftig eine deutlich größere Rolle spielen soll.
Besondere Bedeutung kommt dem sogenannten Standarddepot zu. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots, die als standardisiertes Breitenprodukt konzipiert ist.
Geplante Merkmale:
Das Standarddepot soll künftig die Grundlage für weitere Produktangebote bilden.
Neben Banken, Sparkassen und anderen soll das Standarddepot auch von öffentlichen Trägern ausgegeben werden. Noch ist allerdings offen, welcher öffentliche Träger ein solches Standarddepot gegebenenfalls anbieten könnte und welche konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür gelten werden.
Wichtig: Derzeit kann noch kein Anbieter ein endgültiges Altersvorsorgedepot nach neuem Recht anbieten (Stand 22.06.2026). Aktuell verfügbare Produkte stellen lediglich mögliche Vorstufen dar, die später gegebenenfalls in die neue Systematik integriert werden könnten.
Neben dem Standarddepot sollen Anbieter auch zusätzliche Depotlösungen für Kunden mit höherer Risikobereitschaft anbieten dürfen. Auch hierzu fehlen wesentliche gesetzliche Detailregelungen noch.
Neben der Reform der Altersvorsorge für Erwachsene wird auch eine sogenannte Frühstart-Rente diskutiert.
Hierzu liegt bislang noch kein Gesetzentwurf vor, sondern lediglich ein Eckpunktepapier.
Geplant ist aktuell:
Der derzeitige Plan sieht vor, zunächst mit dem Jahrgang 2020 zu beginnen und die Förderung schrittweise auf weitere Jahrgänge auszuweiten.
Noch nicht geklärt ist, wie die Frühstart-Rente später mit dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene verzahnt werden soll.
Die Reform eröffnet neue Möglichkeiten und erhöht gleichzeitig den Informations- und Beratungsbedarf.
Insbesondere folgende Fragen werden künftig entscheidend sein:
Pauschale Empfehlungen sind alles andere als sinnvoll. Die individuelle Einkommens- und Lebenssituation wird künftig noch stärker über die optimale Vorsorgestrategie entscheiden.
Die geplante Reform der geförderten Altersvorsorge könnte die private Vorsorge deutlich verändern. Das neue Altersvorsorgedepot verspricht mehr Kapitalmarktorientierung, vereinfachte Förderregeln und zusätzliche Chancen für langfristigen Vermögensaufbau.
Gleichzeitig sind zahlreiche Fragen noch offen. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell verändern oder kündigen. Wer von den neuen Möglichkeiten profitieren möchte, sollte die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen und sich vor wichtigen Entscheidungen individuell von uns beraten lassen.
Alle Angaben in diesem Artikel wurden von der Sparkasse Vorpommern sorgfältig auf dem Stand vom 22.06.2026 geprüft.
Über den Autor
Matthias Stiel
Kommunikationsmanager der Sparkasse Vorpommern
Komplizierte Dinge einfach erklären und aktuelle Nachrichten aus Vorpommern: Bei der Sparkasse Vorpommern mach ich genau das. Wie das geht, habe ich während meiner Zeit im Journalismus gelernt - mit Stationen beim Nordkurier, den Nürnberger Nachrichten und dem Alpstein Verlag. Ich lebe mit meiner Familie auf dem Dorf in Neuenkirchen. In Greifswald zu arbeiten, fühlt sich für mich wie zu Hause an. Als Student bin ich hier mit dem Rad zwischen den Hörsälen und meinem Nebenjob am Theater gependelt.