
Das ändert sich 2026: Wichtige Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Mindestlohn, Rente, Steuern
Das neue Jahr hat begonnen, damit gehen eine Reihe von Änderungen einher, die viele Menschen betreffen. Zum 1. Januar 2026 treten mehrere Neuerungen in Kraft, die Einkommen entlasten, Familien unterstützen und neue Anreize für Arbeit im Rentenalter setzen sollen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Mindestlohn steigt, mehr Netto durch höheren Grundfreibetrag
Gute Nachrichten für Erwerbstätige: Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn von 12,82€ auf 13,90€ die Stunde. Gleichzeitig steigt die Grenze für Minijobs auf 603€ pro Monat. Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer zum Jahresbeginn 2026 auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben vollständig steuerfrei. Wer mehr verdient, zahlt Einkommensteuer weiterhin nur auf den Teil des Einkommens, der über dem Freibetrag liegt.
Auch beim Solidaritätszuschlag gibt es eine Entlastung. Er wird ab 2026 erst dann fällig, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über 20.350 Euro liegt. Im Jahr 2025 lag diese Freigrenze noch bei 19.950 Euro.
Günstiger essen gehen? Umsatzsteuer sinkt
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés und bei Lieferdiensten wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Ziel ist es, die Gastronomie zu entlasten und Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher stabiler zu halten. Ob die Preissenkungen tatsächlich an den Verbraucher weitergegeben werden, ist jedoch nicht garantiert. Wichtig bleibt jedoch die Unterscheidung: Getränke werden weiterhin mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent besteuert.
Aktivrente: Steuerfrei hinzuverdienen im Ruhestand
Ab dem 1. Januar tritt zudem die Aktivrente als Teil des geplanten Rentenpakets in Kraft. Kern der Regelung: Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, sollen freiwillig weiterarbeiten und dabei bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Das gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte; unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente beziehen oder den Rentenbeginn aufschieben. Ziel ist es, Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu halten und gleichzeitig einen finanziellen Anreiz zu schaffen.
Mehr Unterstützung für Familien
Auch Familien profitieren von mehreren Anpassungen: Das Kindergeld steigt ab 2026 auf 259 Euro pro Monat und Kind. Das entspricht einem Plus von 48 Euro pro Jahr. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben: von 6.672 Euro auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil). Hinzu kommt weiterhin der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro. Zusammengenommen ergibt sich bei zusammenveranlagten Eltern ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind und Jahr. Für Familien mit geringem Einkommen gibt es ebenfalls eine Verbesserung: Der Kindersofortzuschlag für Haushalte mit Bürgergeld oder vergleichbaren Leistungen steigt von 20 auf 25 Euro monatlich.
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