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120 Euro bekommen Schülerinnen und Schüler, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern ein einwöchiges Schülerpraktikum im Handwerk in den Ferien machen. Da pro Jahr die Prämie für maximal drei Wochen beantragt werden kann, sind insgesamt 360 Euro möglich.

Das Land MV hat diese Initiative im vergangenen Jahr gestartet. Bisher haben rund 320 Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsprämie erhalten, teilte Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, am Montag mit.

„Deshalb führen wir die erfolgreiche Praktikumsprämie fort: 2026 und 2027 stehen dafür jeweils bis zu 150.000 Euro zur Verfügung“, sagte Blank weiter. Man wolle die Schüler damit motivieren, einen Teil ihrer Sommerferien  für ein Praktikum zu nutzen und einen möglichen späteren Beruf auszuprobieren.

Wer kann sich bewerben?

  • Schülerinnen und Schüler,
  • die mindestens 15 Jahre alt sind,
  • ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem
    Gymnasium lernen und
  • Schulabgänger, in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule, die noch
    keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder eine Studienplatzzusage erhalten haben.

Wo kann ich mich bewerben?

  • Suche dir einen Handwerksbetrieb, der ausbildet.
  • Melde dich online für ein Ferienpraktikum an. Die Anmeldung läuft über die Handwerkskammer Schwerin.
  • Hier kannst du dich anmelden.

Welche Bedingungen gibt es?

  • Das Praktikum dauert mindestens eine Woche.
  • Die tägliche Praktikumszeit beträgt mindestens sechs Stunden.
  • Der Handwerksbetrieb muss ausbildungsberechtigt sein und im laufenden Ausbildungsjahr tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet haben.
  • Die Praktika können wochenweise bei verschiedenen Betrieben oder bei einem Handwerksbetrieb durchgeführt werden.

Wann bekomme ich die Prämie für das Schülerferienpraktikum?

  • Die Prämie wird nach dem Praktikum ausgezahlt.
  • Voraussetzung sind der Arbeitszeitnachweis und der Befragungsbogen.
  • Die beiden Dokumente bekommst du per E-Mail.
  • Spätestens einen Monat nach Ende des Praktikums solltest du die Unterlagen
    eingereicht haben.

Was ist nicht möglich, welche Stolpersteine gibt es?

  • Pflichtpraktika während der Schulzeit werden nicht gefördert.
  • Nicht gefördert wird ein Praktikumsvertrag zwischen Angehörigen.
  • Wenn du während des Praktikums krank wirst und Tage versäumst, wird die Prämie anteilig gekürzt

Was mache ich, wenn ich keinen Handwerksbetrieb finde?

  • Bitte deine Eltern, Mitschüler, Lehrer um Hilfe.
  • Die Handwerkskammer Schwerin kann ggf. einen Praktikumsbetrieb vermitteln (ferienpraktikum@hwk-schwerin.de)

Warum gibt es das Ferienpraktikum in MV?

Mit der Prämie möchte das Land Mecklenburg-Vorpommern freiwillige Schülerpraktika im Handwerk unterstützen. Die Kinder sollen so die Möglichkeit haben, die unterschiedlichen Tätigkeiten kennenzulernen und herausfinden, was ihnen Spaß macht und zu ihnen passt.

Minister Blank bedankte sich ausdrücklich für den Einsatz der Handwerkskammern bei der Organisation und Beratung im Zusammenhang mit der Praktikumsprämie. Ebenso dankte er
„allen Betrieben, die ihre Türen für Schülerinnen und Schüler weit aufmachen und spannende Praktika anbieten.“

Weitere Informationen, die notwendigen Unterlagen und den Kontakt für Fragen findest du unter www.hwk-omv.de/ferienpraktikum

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